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FG Hamburg, 13.07.2005 - III 83/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.07.2005 - III 83/04
- FG Hamburg, 13.07.2005 - III 83/04
- BFH, 13.09.2006 - II R 37/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1639
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.09.1995 - II R 80/92
Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.12.1995 - II R 79/94
Schenkungsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Anteils an einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 31.10.1963 - II 155/60 U
"Grundstückserwerb von Todes wegen" - Steuerrechtliche Situation bei Tod eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 13.09.2006 - II R 37/05
Grunderwerbsteuerfreiheit bei gemischt schenkweise erfolgendem Übergang des …
Das Finanzgericht (FG) stellte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1639 veröffentlichten Urteil die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer dem Klageantrag entsprechend auf den Teil des Verkehrswerts der vom Kläger zu erbringenden Gegenleistungen, der nach seiner Ansicht auf den Grundstückserwerb entfällt, nämlich 66, 37 v.H. von 2 980 857 DM = 1 978 347 DM fest und verteilte diesen Betrag nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf die vom Kläger erworbenen Grundstücke.